Die Erinnerungen an den französischen Genossen, der 2014 in Demmin von den Bullen so sehr traktiert wurde, dass er kurzzeitig ins künstliche Koma gelegt werden musste, sind noch wach. Angeblich soll ein Biss durch unseren Genossen der Grund für das menschenverachtende Handeln der Bullen gewesen sein. Wie so oft wurden aber nicht die staatlichen Schlägerbanden vor Gericht gezerrt, die nicht nur den Aktivisten verprügelten, sondern auch noch die Presse behinderten und medizinische Ersthelfer abwiesen, sondern der Antifaschist. Pünktlich zur heißen Phase der aktuellen Mobilisierungen gegen den Faschistenmarsch verurteilte das Demminer Amtsgericht den Genossen zu einer Geldstrafe wegen angeblicher Körperverletzung und Widerstand. Damit hat die Klassenjustiz einmal mehr bewiesen auf welcher Seite sie steht. Dieses Urteil setzt erneut ein fatales Signal. Uniformierte Berufsschläger werden durch diese Entscheidung und die Folgelosigkeit ihres Handelns weiter zu brutalem Vorgehen gegen Menschen ermutigt, dass sogar deren Tod bewusst im Kauf nimmt.
Doch wir werden uns von den Gewalteskapaden und juristischen Ungerechtigkeiten nicht einschüchtern lassen! Sie sollen neben ihrer unmittelbaren Wirkung auf die Betroffenen immer auch auf alle anderen politischen Aktivist_innen abzielen und sie handzahm machen. Wir fahren am 8. Mai nach Demmin und Widersetzen uns den Neonazis und der Polizeigewalt!
Solidarität gegen Faschismus und Repression!